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Beratung

Das Familienrecht und das Erbrecht sind häufig durch extrem emotionale Auseinandersetzungen geprägt. Beide Rechtsgebiete erfordern nicht nur langjährige fachliche Kompetenz, sondern auch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ermöglicht eine Konfliktlösung auf der Sachebene und verhindert, dass Streitigkeiten von Emotionen beherrscht werden, die eine einvernehmliche Regelung erschweren.

In einem Erstberatungsgespräch können Sie sich über die Rechtslage Ihrer persönlichen Situation informieren und danach überlegen, ob Sie uns das Mandat für Ihre anwaltliche Vertretung erteilen wollen.

Wir beraten Sie bei

  • Eheverträgen
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Testamenten
  • Pflichtteilsansprüchen
  • Ehescheidungen, auch staatenübergreifend
  • Zugewinnausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Erbfolge
  • Nachfolgeregelung
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Güterrecht
  • Erbverträgen
  • Vermächtnissen
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

Andere Rechtsgebiete betreuen wir nicht, arbeiten aber bei interdisziplinären Mandaten mit anderen Fachanwälten zusammen.

Wir begleiten Sie auf einem schwierigen Weg und bieten Ihnen Perspektiven.