Kindesunterhalt – wer bezahlt die Tagesmutter?
In dieser aktuellen Entscheidung (BGH XII ZB 55/17 vom 4.10.2017) hat der Familiensenat des Bundesgerichtshofes erneut bestätigt, dass Kinderbetreuungskosten für eine Tagesmutter infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils kein Mehrbedarf des Kindes sind. Die betreuende Mutter nahm den Vater auf anteilige Zahlung von Mehrbedarf für die in ihrem Haushalt angestellte Tagesmutter in Anspruch. Der BGH…