201802.28
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Ehegattenunterhalt und neuer Partner

Wann verliert man den Unterhaltsanspruch? In § 1579 Nr. 2 BGB ist geregelt, dass der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verliert, wenn er in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ lebt. Grund hierfür ist, dass in einem solchen Fall die fortdauernde Unterhaltsleistung als unzumutbar für den zahlenden (geschiedenen) Ehegatten betrachtet wird. Wann liegt eine verfestigte Lebensgemeinschaft vor?…