Wechselmodell zur Betreuung des Kindes mit Zustimmung von nur einem Elternteil möglich
Das Familiengericht kann ein gleichberechtigtes Wechselmodell anordnen, auch wenn ein Elternteil eine solche Regelung ablehnt. Entscheidender Maßstab ist das Kindeswohl im konkreten Einzelfall. Der Bundesgerichtshof, hat in seinem Beschluss vom 1. Februar 2017 (Az. XII ZB 601/15) entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodel auch ohne ein Einvernehmen der Eltern hierüber vom Familiengericht angeordnet werden kann. Diese…